Der D1 Führerschein und alle wichtige Informationen
Führerschein D1
Möchtest du einen Bus mit nicht mehr als 16 Fahrgästen und einem Anhänger mit einem Gewicht von höchstens 750 kg fahren, dann ist der Führerschein D1 das Richtige für dich. Hier kannst du für die theoretische Prüfung üben.
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Alle Informationen rund um die Führerschein Klasse D1 und D1 Führerschein Prüfung für Busfahrer
Der ÖPNV fordert von vielen Autofahrern eine Menge ab. Schmale Straßen, Verkehrsstaus und Großbaustellen machen schnell zu schaffen. Für Busfahrer, die mit ihren Fahrzeugen wesentlich sperriger sind, ist die Situation noch belastender. Kommt dann noch ein Anhänger zum Einsatz, wodurch sich die Gesamtmasse des Fahrzeugs noch weiter vergrößert, so werden die Herausforderungen zusätzlich verschärft. Aber was genau muss man tun, um einen Busführerschein zu bekommen? Was ist das Mindestalter und was muss sonst noch beachtet werden? Hier erfährst du alles, was du über den Busführerschein der Klasse D1 genau wissen musst. Die Führerschein Klasse D1 ist die Einstiegsklasse für den Busfahrerschein. Mit dem D1 Führerschein darf man Busse mit nicht mehr als 16 Personen und einem höchstens 750 kg schweren Anhänger lenken. Das Mindestalter liegt bei 21 Jahren. Alles auf einem Blick. Weiter laden wir dich an zu unseren Easy Quizzz Webseiten, wo du sich für den D1 Führerschein vorher ein bißchen vorbereiten kannst, für deiner Prüfung in der Führerschein Klasse D1 lernen und auch deine Kenntnis mit unserem Easy-Quizzz prüfen. In diesem Artikel findest du auch die Antworten auf die Fragen, die am häufigsten gestellt sind und die wichtigsten Informationen, wie unter anderem: Was muss ich an Fahrerfahrung mitbringe, ab welchem Alter ich den D1 Führerschein erlangen kann, was den Führerschein Klasse D1 von herkömmlichen Busführerschein unterscheidet. Und vielen anderen.
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Der D1 Führerschein auf einem Blick
Mindestalter: mindestens 21 Jahre, oder 18 Jahre für diejenigen, die sich in oder nach einer bestimmten beruflichen Ausbildung befinden. Du kannst die theoretische Prüfung 3 Monate vor und die praktische Prüfung 1 Monat vor dem eigenen Geburtstag absolvieren.
Vorbesitz: Führerschein Klasse B
Unterlagen: Biometrisches Passfoto, Personalausweis/Reisepass, Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs und Nachweis einer persönlichen Eignungsprüfung, bestehend aus: einer Leistungsprüfung, einer ärztlichen Untersuchung und einer Sehprüfung.
Gültigkeitsdauer: Der D1-Busführerschein wird befristet auf 5 Jahre ausgestellt. Er kann nach der Grundqualifikation um jeweils 5 Jahre verlängert werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Falle einer Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ist eine neue Eignungsprüfung zu absolvieren.
Die Prüfungen: Um den Führerschein D1 zu machen, ist eine erfolgreiche theoretische und praktische Prüfung erforderlich. Mit dem Führerschein D1 darf ich fahren: Omnibusse für bis zu 16 Personen ohne den Fahrer und eine maximale Länge von 8 Metern. Du darfst einen Anhänger bis zu einem Höchstgewicht von 750 kg hinter dich herziehen.
Was unterscheidet den Führerschein der Klasse D1 vom herkömmlichen Busführerschein?
Der D1-Führerschein unterliegt vielen Beschränkungen: So dürfen nur 8 bis 16 Fahrgäste mit dem Bus reisen und der Bus sollte nicht länger als 8 Meter sein. Außerdem darf der Busanhänger nicht mehr als 750 kg wiegen.
Ab welchem Alter kann ich den D1-Führerschein machen?
Grundsätzlich muss man 21 Jahre alt sein. Im Ausnahmefall kann der Busführerschein D1 aber auch schon früher gemacht werden.
Was muss ich an Fahrerfahrung mitbringen, damit ich einen D1-Führerschein erlangen kann?
Für den Erwerb des Busführerscheins D1 muss man zuvor im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sein. Die Fahrerlaubnisrichtlinien lassen vier Führerscheinklassen für den Bus zu. Die Grundlage für dieses Vierersystem bildet der Führerschein D1. Dabei handelt es sich um die kleinste der Busklassen. Darauf aufbauend folgen D1E, D und DE. Der Busführerschein D1 hat ein Mindestalter von 21 Jahren und ermöglicht das Lenken von folgenden Fahrzeugen:
- Kraftfahrzeuge mit einer maximalen Länge von 8 Metern, die zwischen 8 und 16 Personen befördern können und Anhängern mit einer höchstzulässigen Masse von 750 kg.
- Diese Kraftfahrzeuge sind auch als Kraftomnibusse benannt. Das Gesamtgewicht von Anhängern, das auf 750 kg beschränkt ist, ist der Unterschied zwischen dem Busführerschein D1 und dem D1E. Der Busführerschein D1E ist eigentlich eine Erweiterung, die das Fahren eines Anhängers mit einer maximalen Masse von mehr als 750 kg gestattet.
- Außerdem ist die Fahrerlaubnis der Klasse D1 durch die maximale Gesamtfahrzeuglänge von acht Metern bestimmt. Bei Überschreitung dieser Fahrzeugmaße kommt außer der D1 noch eine andere Führerscheinklasse in Betracht, und zwar der D-Führerschein. Lese mehr hier.
Ebenfalls entscheidend für den D1-Busführerschein ist die Höchstzahl der zu befördernden Personen. Während der Führerschein für “große” Omnibusse der Klasse D für eine Personenzahl von über acht Personen ohne Obergrenze konzipiert ist, ist die Führerschein Klasse D1 auf höchstens 16 Fahrgäste festgelegt. Dabei wird der Busfahrer nicht mitgerechnet. Maßgeblich für den Busführerschein der Klasse D1 sind außer dem Mindestalter insbesondere die Länge des Fahrzeugs sowie die Anzahl der zu befördernden Personen.
Gut zu wissen ist, dass für deutsche Busfahrer, die möglicherweise in der Schweiz oder Österreich leben möchten, der Führerschein der Klasse D1 von Vorteil ist. Der Führerschein ist ein Jahr lang in der Schweiz gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss er in einen Schweizer Führerschein umgetauscht werden. Auch in Österreich ist der D1-Busführerschein weiterhin gültig.
Um den Busführerschein D1 zu erwerben, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Diese Dokumente müssen also von Fahranfängern zum Zeitpunkt der Antragstellung vorgezeigt werden:
- Ein biometrisches Passfoto
- Einen Personalausweis oder Reisepass
- Ein Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis über einen bestandenen Sehtest bei einem Augenarzt oder Betriebsarzt
- Arbeitsfähigkeitsbescheinigung eines Betriebsarztes
- Ärztliches Attest
Mit dem D1 Führerschein ist der Inhaber nicht automatisch berechtigt, Fahrgäste zu befördern, obwohl man dies meinen könnte. Der Führerschein Klasse D1 legt lediglich die Fahrzeugmerkmale fest, mit denen theoretisch zwischen sechs und 18 Personen befördert werden können. Für den Personentransport benötigt der D1-Führerschein einen Zusatz, und zwar eine Grundqualifikation zur Personenbeförderung.
Für den Busführerschein D1 beträgt das Mindestalter 21 Jahre. Es gibt allerdings Ausnahmen von dieser Regel. Ein abweichendes Mindestalter gilt für Personen, die sich in einer Berufsausbildung zu einem Berufskraftfahrer, einer Fachkraft im Fahrbetrieb oder einem ähnlichen Ausbildungsberuf befinden. Hier ist es möglich, den Erwerb des Führerscheins der Klasse D1 bereits mit 18 Jahren zu beginnen. Dasselbe gilt, wenn die Ausbildung gerade erst abgeschlossen wird.
Weiterhin setzt die Fahrerlaubnis der Führerschein Klasse D1 das Vorliegen des B-Führerscheins voraus. Für die Erweiterung für Anhänger mit einer erhöhten Gesamtmasse der Klasse D1E wird der vorherige Besitz des Führerscheins D1 gefordert. Dasselbe System gilt für die Anhängerqualifikation DE. Die Klasse erhöht die erlaubte Anhängelast der Führerscheinklasse D und erfordert somit auch deren Besitz. Der Busführerschein der D1 Führerschein wird ebenso wie die anderen Busführerscheinklassen grundsätzlich für fünf Jahre erteilt. Nur bei Vorlage eines ärztlich bescheinigten positiven Eignungstests ist eine Verlängerung der Gültigkeit möglich. Dann gilt die Fünfjahresfrist von neuem. Ab einem Alter von 45 Jahren ist eine Verlängerung nur noch nach Vorlage eines arbeitsmedizinischen Gutachtens möglich. Ist der Fahrerlaubnisinhaber älter als 50 Jahre, erfordert die Verlängerung das Gutachten eines Betriebsarztes über die gesundheitliche Belastbarkeit. Lese mehr hier.
Die Untersuchung und Gebühren für den Führerschein D1
Für den D1-Führerschein muss man einen Theorieunterricht besuchen, der sich aus Grund- und Zusatzstoff zusammensetzt. Der Grundlagenstoff enthält den allgemeinen Prüfstoff, der für sämtliche Führerscheinklassen gilt. Im Zusatzstoff werden die besonderen Anforderungen der entsprechenden Fahrzeugklasse vermittelt. Für den Basisstoff der Führerscheinklasse D1 muss man an insgesamt 12 Doppelstunden zu je 90 Minuten teilnehmen, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Der Grundlagenstoff verringert sich um 6 Doppelstunden, falls du schon einen anderen Führerschein hast. Für das Zusatzmaterial muss man mindestens 10 Doppelstunden à 90 Minuten Unterricht besucht haben.
Dabei gilt grundsätzlich Folgendes. Falls du mit einem bestimmten Thema, beispielsweise den Straßenverkehrsregeln, noch Schwierigkeiten hast, darfst du dir den Stoff natürlich auch noch einmal im Unterricht anhören. Die angegebenen Stunden sind das Minimum der erforderlichen Stunden.
In den Übungsstunden lernst du deinen Bus und die Verkehrsvorschriften kennen. Wie viele Fahrstunden nötig sind, ist in erster Linie abhängig von deinem Lernstand. Eine bestimmte Mindestanzahl von Fahrstunden ist aber verbindlich vorgeschrieben. Dabei muss man je nach Vorbesitz des Führerscheins unterscheiden zwischen den folgenden Fällen:
Bisheriger Besitz der Klasse B oder C1 unter 2 Jahren: Hier sind 41 Fahrstunden von jeweils 45 Minuten in der Grundausbildung notwendig, dazu 19 Fahrten im Überlandverkehr, 12 Fahrten auf der Autobahn und 7 Nachtfahrten.
Bisheriger Besitz der Klasse B oder C1 über 2 Jahre: Hier werden 16 Fahrstunden von jeweils 45 Minuten in der Grundausbildung gefordert und 8 Fahrten im Überlandverkehr, 4 Fahrten auf der Autobahn und 4 bei Nacht.
Vorbesitz der Klasse C mit weniger als 2 Jahren: Erforderlich sind 8 Fahrstunden zu 45 Minuten in der Grundausbildung und zusätzlich 8 Fahrten im Überlandverkehr, 4 Fahrten auf der Autobahn und 4 bei Nacht.
Vorbesitz der Klasse C über 2 Jahre: Hier werden 6 Fahrstunden á 45 Minuten in der Grundausbildung und 4 Überlandfahrten, 2 Fahrten auf der Autobahn und 2 Fahrten bei Dunkelheit benötigt.
Wann du bereit für die Prüfung bist, erfährst du in einer Abschlussstunde von deinem Fahrlehrer, der auch nützliche Tipps für deine Probefahrt mitgibt. In der Regel dauert diese etwa 70 Minuten. Mehr darüber kannst du hier nachlesen.
Der Preis für D1 Führerschein
Der Preis für die Bus Führerschein Prüfung ist von zahlreichen Faktoren bestimmt, darunter auch von den örtlichen Unterschieden der einzelnen Fahrschulen und Führerscheinanbieter. Bei der Ausbildung ist zu bedenken, dass das Verkehrsunternehmen möglicherweise einen Teil der anfallenden Kosten abdeckt.
Der Busführerschein ist sehr unterschiedlich teuer. Wenn man sich also umhört und miteinander vergleicht, kann man viel sparen. In Abhängigkeit von der Anzahl der benötigten Fahrstunden und dem jeweiligen Bundesland kann man mit Kosten zwischen 4.000 und 5.000 Euro rechnen.
Die entstehenden Kosten bestehen aus:
- Grundgebühr
- Fahrstunde
- Anmeldung zur Prüfung und notwendige weitere Unterlagen/Schulungen (Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Lichtbild, Gebühren für die Verwaltungsbehörde etc.).
Der Grundpreis schwankt je nach Fahrschultarif und liegt bei ca. 300,00 Euro. Die Fahrtstunden selbst kosten im Durchschnitt 70,00 Euro. Für die theoretische Prüfung werden ca. 60,00 Euro und für die praktische Prüfungsanmeldung ca. 180,00 Euro fällig. Abgesehen von den unterschiedlichen Angeboten werden die Kosten auch durch die benötigte Stundenzahl sowohl für den theoretischen als auch für den praktischen Teil bestimmt. Des Weiteren entstehen Gebühren für die Prüfung sowie für die Anmeldung in den jeweiligen Fahrschulen. Lies mehr hier.
Gut zu wissen bei der Bus Führerschein Prüfung
Der Busführerschein der Klasse C, C1, CE oder C1E erlaubt auch das Fahren von Omnibussen mit dem jeweiligen maximal zulässigen Höchstgewicht (zGM) ohne Fahrgast in Deutschland, vorausgesetzt, der Fahrzweck ist ausschließlich die Kontrolle des technischen Fahrzeugzustandes. Unabhängig von diesem Fahrzweck können Busse ohne Fahrgäste ausschließlich mit dem Kennzeichen 171 oder 172 gelenkt werden. Diese Erlaubnis des Besitzers des umgeschriebenen Busführerscheins der bisherigen Klasse 2 ist nur innerhalb des Bundesgebietes wirksam.
Jeder, der den Bus-Führerschein gewerblich verwenden will, hat zusätzlich den Nachweis einer Berufskraftfahrerqualifikation vorzulegen. Dies betrifft auch zeitlich beschränkte Fahrten.
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