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Quiz
Fragen 1/101/10
Verhalten im Straßenverkehr
Verhalten im Straßenverkehr
Verhalten im Straßenverkehr
Wovor kann gelbes Blinklicht auf einem Fahrzeug warnen?
Wähle mehrere Antworten: (Wähle 3)Wähle eine Antwort
3 richtige Antworten
A.
Vor Gefahren an einer Arbeits- oder Unfallstelle
B.
Vor einem Fahrzeug mit ungewöhnlicher Breite
C.
Vor einem langsam fahrenden Großraumtransport
Alle drei Antworten sind richtig. Gelbes Blinklicht soll vor Gefahren warnen. Es kann Arbeits- oder Unfallstellen absichern, überbreite oder langsame Transporte kennzeichnen. Gelbes Blinklicht Das gelbe Blinklicht der Straßenreinigung warnt vor den Gefahren einer Arbeitsstelle. Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug) § 38 - Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht (3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
Richtige Antwort: A, B, C
Quiz
Fragen 2/102/10
Gefahrenlehre
Gefahrenlehre
Gefahrenlehre
Womit müssen Sie rechnen?
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3 richtige Antworten
A.
Das Motorrad könnte nach links ausscheren
B.
Die Person neben dem Transporter könnte weiter auf die Fahrbahn treten
C.
Fußgänger könnten vor dem Transporter die Fahrbahn überqueren
Alle drei Antworten sind richtig. Das schnellere Motorrad könnte den langsameren Radfahrer überholen, Fußgänger können vor dem Transporter oder zwischen den Autos auftauchen. Die Person neben dem Transporter könnte weiter auf die Fahrbahn treten.
Richtige Antwort: A, B, C
Quiz
Fragen 3/103/10
Verkehrszeichen
Verkehrszeichen
Verkehrszeichen
Wie hoch muss die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs mindestens sein, wenn man diese Straße benutzen will?
Wähle eine Antwort:Wähle eine Antwort
1 richtige Antwort
A.
61 km/h
B.
51 km/h
C.
81 km/h
Richtzeichen: „Kraftfahrstraße”. Das Verkehrszeichen kennzeichnet den Beginn einer Kraftfahrstraße. Diese Kraftfahrstraße darf nur von Kraftfahrzeugen befahren werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 61 km/h (mehr als 60 km/h) beträgt. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug) § 18 - Autobahnen und Kraftfahrstraßen (1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, so gilt das gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein. § 42 - Richtzeichen (1) Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können auch Ge- oder Verbote enthalten. (2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Richtzeichen nach Anlage 3 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen. (3) Richtzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben. Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2) Richtzeichen 1 2 3 lfd. Nr. Zeichen und Zusatzzeichen Ge- oder Verbote Erläuterungen 16 Zeichen 330.1 Autobahn Erläuterung Ab diesem Zeichen gelten die Regeln für den Verkehr auf Autobahnen. 18 Zeichen 331.1 Kraftfahrstraße Erläuterung Ab diesem Zeichen gelten die Regeln für den Verkehr auf Kraftfahrstraßen.
Richtige Antwort: A
Quiz
Fragen 4/104/10
Technik - Zusatzstoff
Technik - Zusatzstoff
Technik - Zusatzstoff
Wann ist das Einschalten der Differenzialsperre hilfreich?
Wähle mehrere Antworten: (Wähle 2)Wähle eine Antwort
2 richtige Antworten
A.
- mich festgefahren habe und einzelne Antriebsräder durchdrehen
B.
- auf glatter Fahrbahn langsam geradeaus fahre
C.
- auf trockener Fahrbahn rangiere
Das Einschalten der Differenzialsperre ist hilfreich, wenn Sie sich festgefahren haben und einzelne Antriebsräder durchdrehen oder wenn Sie auf glatter Fahrbahn langsam geradeaus fahren.
Richtige Antwort: A, B
Quiz
Fragen 5/105/10
Vorfahrt, Vorrang
Vorfahrt, Vorrang
Vorfahrt, Vorrang
Wie verhalten Sie sich richtig?
Wähle mehrere Antworten: (Wähle 2)Wähle eine Antwort
2 richtige Antworten
A.
- nach dem blauen Lkw
B.
- nach dem gelben Pkw
C.
- vor dem gelben Pkw
Es ist eine Kreuzung ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen, also gilt die Regelung „rechts vor links”. Der blaue Lkw kommt Ihnen entgegen und fährt geradeaus. Als Linksabbieger müssen Sie den blauen Lkw durchfahren lassen. Der gelbe Pkw kommt von rechts und darf auch vor Ihnen fahren. Sie dürfen erst als Letzter fahren. Diese Frage ist eine Mutterfrage mit variablem Text und variablem Bild. Variabler Text wird im Lernmodus lila und fett angezeigt. Ein variables Bild hat im Lernmodus einen lila Rahmen. Bei dieser Frage können in der Theorieprüfung das Bild und der variable Text ausgetauscht werden. Die in der Prüfung zum Einsatz kommenden variablen Texte und Bilder wurden nicht veröffentlicht. In der Prüfung (und in der Prüfungssimulation) werden variable Texte und Bilder nicht hervorgehoben. Der Text und das Bild könnten beispielsweise wie folgt variiert werden: Ich fahre - nach dem roten Lkw - nach dem blauen Pkw - vor dem blauen Pkw Ich fahre - nach dem blauen Fahrzeug - nach dem gelben Fahrzeug - vor dem gelben Fahrzeug Wenn Sie gegen den Einsatz von unveröffentlichten Variationen in der Theorieprüfung sind, dann unterstützen Sie die Aktion „Für eine transparente Theorieprüfung” auf Facebook. Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug) § 8 - Vorfahrt (1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht, 1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder 2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen. § 41 - Vorschriftzeichen (1) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen. (2) Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben. Andere Zusatzzeichen enthalten nur allgemeine Beschränkungen der Gebote oder Verbote oder allgemeine Ausnahmen von ihnen. Die besonderen Zusatzzeichen zu den Zeichen 283, 286, 277, 290.1 und 290.2 können etwas anderes bestimmen, zum Beispiel den Geltungsbereich erweitern. Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen 1 2 3 lfd. Nr. Zeichen und Zusatzzeichen Ge- oder Verbote Erläuterungen Abschnitt 1 Wartegebote und Haltgebote 2 Zeichen 205 Vorfahrt gewähren! Ge- oder Verbot 1. Wer ein Fahrzeug führt, muss Vorfahrt gewähren. 2. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird. Erläuterung Das Zeichen steht unmittelbar vor der Kreuzung oder Einmündung. Es kann durch dasselbe Zeichen mit Zusatzzeichen, das die Entfernung angibt, angekündigt sein. 3 Zeichen 206 Halt. Vorfahrt gewähren. Ge- oder Verbot 1. Wer ein Fahrzeug führt, muss anhalten und Vorfahrt gewähren. 2. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird. Erläuterung Ist keine Haltlinie (Zeichen 294) vorhanden, ist dort anzuhalten, wo die andere Straße zu übersehen ist. 67 Zeichen 294 Haltlinie Ge- oder Verbot Ergänzend zu Halt- oder Wartegeboten, die durch Zeichen 206, durch Polizeibeamte, Lichtzeichen oder Schranken gegeben werden, ordnet sie an: Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten. Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut anzuhalten. § 42 - Richtzeichen (1) Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können auch Ge- oder Verbote enthalten. (2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Richtzeichen nach Anlage 3 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen. (3) Richtzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben. Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2) Richtzeichen 1 2 3 lfd. Nr. Zeichen und Zusatzzeichen Ge- oder Verbote Erläuterungen Abschnitt 1 Vorrangzeichen 1 Zeichen 301 Vorfahrt Erläuterung Das Zeichen zeigt an, dass an der nächsten Kreuzung oder Einmündung Vorfahrt besteht. 2 Zeichen 306 Vorfahrtstraße Ge- oder Verbot Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb geschlossener Ortschaften auf Fahrbahnen von Vorfahrtstraßen nicht parken. Das Zeichen zeigt an, dass Vorfahrt besteht bis zum nächsten Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren”, 206 „Halt. Vorfahrt gewähren” oder 307 „Ende der Vorfahrtstraße”. 3 Zeichen 307 Ende der Vorfahrtstraße
Richtige Antwort: A, B
Quiz
Fragen 6/106/10
Umweltschutz
Umweltschutz
Umweltschutz
Wann ist es sinnvoll, einen Verbrennungsmotor abzustellen?
Wähle mehrere Antworten: (Wähle 2)Wähle eine Antwort
2 richtige Antworten
A.
Bei längerem Warten an Bahnübergängen
B.
Beim Be- und Entladen des Fahrzeugs
C.
Beim Halten an Kreuzungen mit Stoppschild
Beim Warten vor geschlossenen Bahnschranken oder beim Be- und Entladen des Fahrzeugs sollten Sie einen Verbrennungsmotor abstellen (ausmachen). So können Sie Kraftstoff sparen. Beim Halten an Kreuzungen mit Stoppschild wollen Sie sofort weiterfahren, sobald Sie allen Fahrzeugen des Querverkehrs Vorfahrt gewährt haben. Deshalb sollten Sie beim Halten an Kreuzungen mit Stoppschild einen Verbrennungsmotor nicht abstellen. Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug) § 30 - Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot (1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.
Richtige Antwort: A, B
Quiz
Fragen 7/107/10
Verhalten im Straßenverkehr - Zusatzstoff
Verhalten im Straßenverkehr - Zusatzstoff
Verhalten im Straßenverkehr - Zusatzstoff
Wie sollten Sie sich jetzt verhalten?
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1 richtige Antwort
A.
Ich fahre nach rechts in die Haltestelle und halte an
B.
Ich erhöhe meine Geschwindigkeit
C.
Ich behalte meine Geschwindigkeit bei und fahre weiter
Da sich hinter Ihnen bereits eine Fahrzeugschlange gebildet hat, sollten Sie nach rechts in die Haltestelle fahren, anhalten und die Fahrzeuge vorbeifahren lassen. Diese Frage ist eine Mutterfrage mit variablen Bildern und variablem Film. Variable Bilder und Filme haben im Lernmodus einen lila Rahmen. Bei dieser Frage können in der Theorieprüfung die Bilder und der Film ausgetauscht werden. Die in der Prüfung zum Einsatz kommenden Bilder und Filme wurden nicht veröffentlicht. In der Prüfung (und in der Prüfungssimulation) werden variable Bilder und Filme nicht hervorgehoben. Wenn Sie gegen den Einsatz von unveröffentlichten Variationen in der Theorieprüfung sind, dann unterstützen Sie die Aktion „Für eine transparente Theorieprüfung” auf Facebook.. Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug) § 5 - Überholen (6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
Richtige Antwort: A
Quiz
Fragen 8/108/10
Vorschriften über den Betrieb der Fahrzeuge - Zusatzstoff
Vorschriften über den Betrieb der Fahrzeuge - Zusatzstoff
Vorschriften über den Betrieb der Fahrzeuge - Zusatzstoff
Wie lang darf ein Zug, bestehend aus einem Kraftfahrzeug und einem Anhänger, einschließlich der Ladung höchstens sein?
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1 richtige Antwort
A.
20,75 m
B.
18 m
C.
20 m
Die maximale Zuglänge einschließlich der Ladung darf 20,75 m nicht überschreiten. Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug) § 22 - Ladung (4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens 1. eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinander gehaltene Fahne, 2. ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder 3. einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm. Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.
Richtige Antwort: A
Quiz
Fragen 9/109/10
Verkehrszeichen - Zusatzstoff
Verkehrszeichen - Zusatzstoff
Verkehrszeichen - Zusatzstoff
Welches Verkehrszeichen bezieht sich auf die zulässige Gesamtmasse?
Die richtige Antwort ist unten auf dem Bild oder im Text:Wähle eine Antwort
1 richtige Antwort
Nr. ^2
Das erste Verkehrszeichen bedeutet ein Verbot für Fahrzeuge, deren tatsächliche Masse 5,5 t überschreitet. Das zweite Verkehrszeichen bedeutet ein Verbot für Fahrzeuge, die einschließlich evtl. Anhänger mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse haben. Dabei hebt das Zusatzzeichen „7,5 t” die zulässige Gesamtmasse des Zeichens 253 von 3,5 t auf 7,5 t an. Eselsbrücke: Ein Zusatzzeichen bezieht sich immer auf die Zulässige Gesamtmasse. Wenn die Massenangabe im Verkehrszeichen steht, bezieht sich die Angabe auf die tatsächliche Masse. Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug) § 41 - Vorschriftzeichen (1) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen. (2) Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben. Andere Zusatzzeichen enthalten nur allgemeine Beschränkungen der Gebote oder Verbote oder allgemeine Ausnahmen von ihnen. Die besonderen Zusatzzeichen zu den Zeichen 283, 286, 277, 290.1 und 290.2 können etwas anderes bestimmen, zum Beispiel den Geltungsbereich erweitern. Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen 1 2 3 lfd. Nr. Zeichen und Zusatzzeichen Ge- oder Verbote Erläuterungen 26 Ge- oder Verbot Die nachfolgenden Zeichen 250 bis 261 (Verkehrsverbote) untersagen die Verkehrsteilnahme ganz oder teilweise mit dem angegebenen Inhalt. Erläuterung Für die Zeichen 250 bis 259 gilt: 1. Durch Verkehrszeichen gleicher Art mit Sinnbildern nach § 39 Absatz 7 können andere Verkehrsarten verboten werden. 2. Zwei der nachstehenden Verbote können auf einem Schild vereinigt sein. 27 Erläuterung Ist auf einem Zusatzzeichen eine Masse, wie „7,5 t”, angegeben, gilt das Verbot nur, soweit die zulässige Gesamtmasse dieser Verkehrsmittel einschließlich ihrer Anhänger die angegebene Grenze überschreitet. 30 Zeichen 253 Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t Ge- oder Verbot Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. Erläuterung Das Zeichen kann in einer Überleitungstafel oder in einer Verschwenkungstafel oder in einer Fahrstreifentafel integriert sein. Dann bezieht sich das Verbot nur auf den jeweiligen Fahrstreifen, für den das Verbot angeordnet ist. 36 Zeichen 262 Tatsächliche Masse Ge- oder Verbot Die Beschränkung durch Zeichen 262 gilt bei Zügen für das einzelne Fahrzeug, bei Sattelkraftfahrzeugen gesondert für die Sattelzugmaschine einschließlich Sattellast und für die tatsächlich vorhandenen Achslasten des Sattelanhängers. Erläuterung Das Zeichen kann in einer Überleitungstafel oder in einer Verschwenkungstafel oder in einer Fahrstreifentafel integriert sein. Dann bezieht sich das Verbot nur auf den jeweiligen Fahrstreifen, für den das Verbot angeordnet ist.
Richtige Antwort: A
Quiz
Fragen 10/1010/10
Gefahrenlehre - Zusatzstoff
Gefahrenlehre - Zusatzstoff
Gefahrenlehre - Zusatzstoff
Wie sollten Sie sich jetzt verhalten?
Wähle mehrere Antworten: (Wähle 2)Wähle eine Antwort
2 richtige Antworten
A.
Ich verzögere
B.
Ich fahre äußerst rechts
C.
Ich halte an
Es kommt Gegenverkehr und Sie werden gerade überholt. Sie sollten verzögern und äußerst rechts fahren, damit das überholende Fahrzeug möglichst schnell wieder vor Ihnen einscheren kann. Diese Frage ist eine Mutterfrage mit variablen Bildern und variablem Film. Variable Bilder und Filme haben im Lernmodus einen lila Rahmen. Bei dieser Frage können in der Theorieprüfung die Bilder und der Film ausgetauscht werden. Die in der Prüfung zum Einsatz kommenden Bilder und Filme wurden nicht veröffentlicht. In der Prüfung (und in der Prüfungssimulation) werden variable Bilder und Filme nicht hervorgehoben. Wenn Sie gegen den Einsatz von unveröffentlichten Variationen in der Theorieprüfung sind, dann unterstützen Sie die Aktion „Für eine transparente Theorieprüfung” auf Facebook. Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug) § 5 - Überholen (6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
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Eignung und Befähigung von Kraftfahrern:10 Fragen
Eignung und Befähigung von Kraftfahrern - Zusatzstoff:10 Fragen
Verhalten im Straßenverkehr - Zusatzstoff:82 Fragen
Verkehrszeichen:151 Fragen
Verkehrszeichen - Zusatzstoff:12 Fragen
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